Gaudeamus igitur juvenes dum sumus…
Das Studium der Söhne des Ludwig Wolfhard
Ludwig Wolffhardts Sohn Simon zeigt in seinem studentischen Werdegang typische Merkmale für das Studium wohlhabender Bürgersöhne auf. Sie konnten es sich leisten, sich der diktatorischen Strenge des Studentenlebens zu entziehen. Denn die Fröhlichkeit, die das alte Studentenlied so sehnsüchtig besingt, ist für die meisten Studenten damals ein Wunschtraum gewesen. Ihr Alltag war streng reglementiert von früh bis spät.
Die Scholaren – so nannte man sie zu Beginn des Studiums in der Artistenfakultät - wohnten und lernten in den Bursen. Das waren Gemeinschaftsunter-künfte für die Studenten und Lehrenden. Latein war hier allgemeine Verkehrssprache – Deutsch also verboten. Für die Studienanfänger war die Aufnahme in die Bursen verpflichtend. Die Leitung hatte ein Magister. Er brachte den Jungen die lateinische Grammatik und die freien Künste bei. Das waren Logik, Dialektik, Physik, Metaphysik; Ethik; Astronomie und Ökonomie. Die Artistenausbildung endete mit dem Baccalaureat. Der Baccalaureus war berechtigt, einfache Vorlesungen und Übungen bei den Artisten abzuhalten. Erst recht galt dies für den magister artium.(1)
Im Sommersemester 1498 wechselte er an die Universität Leipzig. Ob er in Heidelberg oder Leipzig magistrierte - oder überhaupt, ist nicht bekannt. Der Ortswechsel von Heidelberg nach Leipzig jedoch war keine einfache Angelegenheit. Solche Reisen über Land wurden zu Fuß vorgenommen, dauerten oft Wochen, und der Weg war gefährlich. Die fahrenden Scholaren schlossen sich häufig zu Gruppen zusammen. So konnten sie sich besser gegen räuberische Angriffe schützen.(4) Sie lernten zusammenzuhalten, aber auch zu tricksen, wie der Schwank „der farend Schuler im Paradeiß“ von Hans Sachs illustriert.
In den Bursen war die Zucht zwar hart und streng, aber die jungen Studenten fanden Schliche und Wege, den wachen Augen ihrer Aufsichtspersonen zu entgehen. Bedürftige Aufsichtsführende waren für eine Zuwendung eines vermögenden Bürgersöhnchens oder eines Adeligen gern bereit, ein Auge zuzudrücken, wenn dieser mit seinen Kumpanen mal wieder über die Stränge gehauen hatte. Geheime Zusammenschlüsse in den Bursen organisierten ausschweifende Trinkgelage, und oft wird über wüste Feiern berichtet; auch über Raufereien mit Handwerksgesellen, die durch das hochfahrende Verhalten mancher Studenten provoziert wurden.
Nach einem Jahr in Leipzig, wechselte Simon Wolffhardt 1499 – inzwischen etwa 20 Jahre alt - nach Tübingen und ließ sich da immatrikulieren. Wieder stand eine Reise durch halb Deutschland auf dem Plan mit ihren Erfahrungen und Gefahren. Wie lang er dann in Tübingen studierte, ist nicht bekannt. Von Herzog Ulrich von Württemberg erhielt er 1514 – im turbulenten Jahr des „Armen-Konrad-Aufstandes“ - die katholische Pfarrei in Korb. Inzwischen war er 35 Jahre alt. Über die dazwischen liegenden 15 Jahre ist nichts überliefert. Möglich wäre, dass er sich in Tübingen mit einer Lehrtätigkeit etwas verdient hat oder als nicht ständiger Hilfsgeistlicher tätig war. 1520 – die Reformation hatte inzwischen das kirchliche Leben in Deutschland erschüttert – ging Simon noch einmal auf die Uni, diesmal nach Freiburg, „ut asseruit“ (damit er sich gewöhne) wie Rusam zitiert.(5) Dies lässt vermuten, dass er entweder durch das Amt oder die Reformation verunsichert war. In Freiburg ist er als „Simon Wolffhart de Waiblingen, baccal artium Heidelbergensis, presbiter dioc. const. (ut assuerit)“ aufgenommen.(6) Dass die Universität Freiburg nur den Heidelberger Baccalaureus–Titel anführt und keinen Magistertitel erwähnt, kann als Hinweis dafür gelten, dass er weder in Leipzig noch in Tübingen den Magistertitel erworben hat. Für die Ausübung geistlicher Ämter waren Universitätsabschlüsse sowieso nicht vorgesehen. Pfarrer wurde man damals durch die Weihe eines Bischofs, nicht durch Universitätsexamen.(7)
In die Pfarrei Korb zurückgekehrt hat es im Jahr 1522 um Simon Wolffhart einen wohl unschönen Auftritt gegeben. Drei Männer aus Reutlingen, Ulm und Göppingen wurden in Waiblingen eingekerkert „umb freventlich worde unnd Hanndlung, so wir gegen den Ersamen Herrn Simon Wolffhart eingenommen haben.“(8) Um was es bei der Auseinandersetzung ging, ob sie verbal oder tätlich ablief, gibt die Akte nicht preis. Die Formulierung, dass die Täter mit Worten und Handlung gegen Simon Wolffhart vorgegangen sind, lässt Tätlichkeiten annehmen. Die drei kamen nur frei, weil sie die Urfehde (9) geschworen haben. Der Vorgang spielte sich unter der Regentschaft der Herzogin Sabina von Württemberg ab. Sie regierte während der Verbannung des Herzogs Ulrich das Land zeitweise von Waiblingen aus.
1534 kehrte Herzog Ulrich aus der Verbannung zurück und führte in Württemberg umgehend die Reformation ein. Nach dem rigiden Konfessionswechsel in Waiblin-gen ernannte er 1535 Simon Wolffhardt zum 1. Evangelischen Diacon in der Stadt. Damit war er Nummer zwei in der geistlichen Hierarchie Waiblingens. Gleich im Folgejahr kam es in Waiblingen zu einem Theologenstreit um das Abendmahl. Der Diacon Simon Wolffhardt musste vor dem kirchlichen Gericht aussagen und die Aussagen der beiden Kontrahenten bezeugen.(10)
1548 trat in der Entwicklung des Protestantismus eine Kehrtwende ein: Die Evangelischen hatten den Schmalkaldischen Krieg verloren. Kaiser Karl V wollte nach dem Sieg endlich seine religionspolitischen Ziele durchsetzen und die Protestanten für den Katholizismus zurückgewinnen. Er erließ 1548 in Augsburg das Interim als Reichsgesetz. Es sollte bis zu einem Konzil die Wiedereingliederung der Evangelischen in die Una Sancta vorbereiten. Den evangelischen Pfarrern wurde vorläufig die Eheschließung und der Laienkelch erlaubt, doch blieb der Ritus insgesamt katholisch. Fast geschlossen lehnten die evangelischen Pfarrer Württembergs dies ab und legten ihre Ämter nieder. Aber brotlos wurde Simon Wolffhardt dadurch nicht, denn er konnte auf ein beträchtliches Privatvermögen in Waiblingen aus der elterlichen Hinterlassenschaft zurückgreifen. Auch das stattliche Haus am Markt war auf ihn und seinen Schwager Hans Kühorn übergegangen. Außerdem erhielt er seine Einnahmen aus der St. Leonhardspfründe weiter bezahlt, so dass er auch ohne Amt ein mehr als reichliches Auskommen hatte. Die Interimszeit endete 1552, Simon war schon 1549 oder 1550 gestorben, um die 70 Jahre alt.
Auch Simons jüngerer Bruder Matthäus Wolffhardt studierte. 1520 begann er in Tübingen. 1523 setzte er sein Studium in Ingolstadt fort. Da Ingolstadt stark durch den katholischen Theologen Johannes Eck, den profilierten Gegner Luthers, geprägt war, erscheint es wahrscheinlich, dass Matthäus katholisch geblieben ist. Was aus ihm geworden ist, lässt sich bis jetzt nicht sagen.
Festzuhalten bleibt allerdings, dass beide Ludwig–Söhne auf einen beträchtlichen finanziellen Rückhalt des Elternhauses und ein reichliches Eigenvermögen zurückgreifen konnten. Mit einem solchen soliden finanziellen Hintergrund konnten sie sich ein gründliches und langes Studium leisten.
Anmerkungen:
(1) Werner Kuhn: Die Studenten der Universität Tübingen zwischen 1477 und 1534, Ihr Studium und ihre spätere Lebensstellung, Göppingen 1971, Seite 28ff
(2) Wikipedia, 2013: Stichwort "Scholar"
(3) Werner Kuhn, a.a.O. Seite 33
(4) Werner Georg Stoya und Kurt Noak: Freie Musensöhne, Sitten und Bräuche der Studenten in Leipzig von ihren Wurzeln bis zur Burschenschaft, München 2009 (Im Internet unter "Freie Musensöhne".Hausarbeiten.de)
(5) Rusam, Adolf: Ahnenbuch Wolffhardt, Mühltal - Traisa 1978, Seite 138
(6) Rusam, ebd.
(7) Werner Kuhn, a.a.O
(8) HStA Stuttgart A44 6772 Urfehde des Ulrich Weiß, Hans Bitterelf und Hieronymus Wattenschnee, die harter Leibstrafe verfallen waren, wegen frevelhaften Worten und Handlungen gegen Simon Wolffhart, Pfarrer zu Korb (29. Juli 1522).
(9) Urfehde ist die eidliche Versicherung, dass sich ein Verurteilter wegen einer Strafe nicht rächt, weder an dem Richter, noch an dem Ankläger noch an den Gerichtsdienern. Meist war mit den Urfehden auch ein Landesverweis verbunden und das Versprechen, das Land nicht wieder zu betreten. Wurde eine Urfehde nicht eingehalten, galt das als Eidbruch und wurde hart bestraft.
(10) Schneider, Jürgen: Württembergische Religionsgeschichte, Stuttgart 1887, Seite 49