Manfred Wolfhard

Familien- und Ortsgeschichte

Anna Kühorn

Exnonne in Geldnot.

Das wurde der kleinen Anna Kühorn auch nicht an der Wiege prophezeit, dass sie auf ihre alten Tage die Verwandtschaft - die Wolfhard-Brüder in Waiblingen, ihre Neffen -  bitten müsste, ihr in Geldangelegenheiten zu helfen. War das kleine Mädchen doch Tochter des reichen und einflussreichen Vogts Thomas Kühorn in Waiblingen. Und der hatte für seine Kinder bestens gesorgt. Seine älteste Tochter Barbara hatte er mit Hans Wolffhart  verheiratet, einem wohlhabenden Bürger der Waiblinger Ehrbarkeit. Drei weitere Töchter brachte er im Kloster St Clara in Esslingen unter: Die Mädchen Demut, Adelheid und eben jene Anna. Denn Klöster boten für jüngere Nachkommen eine ausreichende Versorgung und sicherten so den Familienbesitz für den Stammhalter oder die Mitgift für die älteste Schwester. Beim ihrem Eintritt wurden die Novizinnen oft mit einer Leibrente ausgestattet. So auch Anna. Wie alt sie beim Eintritt ins Kloster war, ist nicht bekannt.

Sankt Clara in Esslingen am Necker ist heute ein Seniorenzentrum. Das Kloster wird 1304 erstmals erwähnt. Nachdem es 1350 abgebrannt war, erstand es neu in größerem Umfang. In Zuge der Reformation übergaben es die verbliebenen Nonnen 1536 freiwillig an das Spital Esslingen und traten ausdem Orden aus.






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Das Leben im Kloster der Klarissen war nach der Regel Papst Urbans immer noch hart, obwohl dieser Papst die Regel der heiligen Clara stark abgemildert hatte. Alle Nonnen und Mönche waren zu Armut, Keuschheit und Gehorsam verpflichtet. Sieben Mal am Tag mussten sie sich zum Chorgebet versammeln. Während die gebildeten Schwestern die Messe rezitierten, mussten die anderen eine bestimmte Anzahl Vaterunser beten. Privatbesitz war verboten. Der Genuss von Fleisch sollte ganz unterbleiben. Milchprodukte und Eier gab es nur außerhalb der Fastenzeit – und die dauerte von Mariä Geburt (8. September) bis Christi Himmelfahrt (meist im Mai des Folgejahres). Nur und an Sonntagen und an Weihnachten duldete man eine gewisse Lockerung. Auch die Nachtruhe war genau geregelt: Vermutlich aus Gründen der Sittsamkeit war es Pflicht für alle Schwestern, auch für die Äbtissin, bei Licht und voll angekleidet in einem gemeinsamen Schlafsaal zu schlafen. Jede hatte hier ein eigenes Bett mit Strohsack und Wollkissen. Von einer Decke ist nicht die Rede.

Es war nicht möglich, ein Klarissenkloster wieder zu verlassen. Selbst das Grab sollte im Klausurbereich sein. Eine damalige Redensart meinte, Klarissen seien lebendig begraben. Es ist allerdings zweifelhaft, dass diese strenge Form der Klosterregel in der Reformationszeit noch eingehalten wurde. Vermutlich entsprach die Kost bei den Esslinger Klarissen anders als in der Regel vorgesehen eher dem Standard, den sie aus ihren Elternhäusern kannten als der Ernährung der wirklich Armen. Auch in den übrigen Lebensbereichen waren die Sitten lockerer geworden.(1) Trotzdem hatten die drei Kühorn-Schwestern im Kloster kein leichtes Leben.
1510 – also wenige Jahre vor Luthers Reformation - war Demut Kühorn für kurze Zeit Äbtissin. Vermutlich ist sie nach einjähriger Amtszeit gestorben. (2)

.Im Gefolge der Reformation (1517) kam es in St. Clara zu heftigen Turbulenzen und Auflösungserscheinungen. Die Schwesternschaft spaltete sich in zwei Lager. Eine Mehrheit von 20 Nonnen bat 1525 den Rat der Stadt um Auflösung des Klosters. Dem widersetzten sich die Äbtissin und fünf Nonnen energisch. Nachdem der Rat zunächst nicht reagierte, traten aber nur vier Frauen – wahrscheinlich die eifrigsten – aus dem Konvent aus. Anna Kühorn war eine von ihnen. Bei ihrem Austritt war von einer Abfindung keine Rede. Auch nach der endgültigen Auflösung des Klosters 1536, als 19 ehemalige Klarissen ein Leibgeding oder eine andere Abfindung erhalten haben,  erhielt Anna Kühorn nichts.

Für Anna Kuhorn war das Verlassen des Klosters ein äußerst riskantes Unternehmen. Sie stand buchstäblich vor dem Nichts. Sie hatte keinerlei finanzielle Ressourcen, war als Frau nicht geschäftsfähig und als ehemalige Nonne übelster Nachrede ausgesetzt. Hatte sie doch ihren Eid gebrochen, den sie dem Kloster geleistet hatte. Ohne Ehemann oder Vormund war sie rechtlos. Anna stand zur Zeit der Abfassung ihres Schreibens 1550 unter der Vormundschaft der Kaufbeurer Bürger Andres Zobel und Hans Ruoff, die die Verantwortung für ihre geschäftlichen Schritte wahrnahmen.

"....Inn ansehnung strittiger Religion, auch andern Ehrhaften ursachen ..." schreibt Anna Kühorn, habe sie das Kloster verlassen.


Eine Bemerkung in Annas Brief von 1550 aus Kaufbeuren an den Rat der Stadt Esslingen lässt die Motive ihres Austritts aus dem Kloster erkennen: Sie verließ das Kloster „…Inn ansehnung strittiger Relligion, auch anderen beweglichen Ehrhafften ursachen…“.(3)  Es waren also die Einflüsse der Reformation, die die Klosterfrauen aufmüpfig werden ließen, Anna wollte ihre Religion nicht hinter Klostermauern leben. Sie hat sich im Dienst an Armen betätigt. Dies lässt die Bemerkung am Anfang ihres Briefes erkennen, dass sie sich „annderst wo drusen mit mein Armen aufenthalten“.(4)   Wahrscheinlich hat dieser Dienst sie auch aufgerieben. Denn sie kann ihre Ansprüche gegenüber dem Spital Esslingen –nun als „alte“ Frau - nicht selbst vertreten, da sie der „plödigkaitt meines Leibs halbern“ (5)   den Weg nicht bewältigen kann. Möglicherweise hatte sie sich Beginen (6)   angeschlossen. Dies wäre eine Möglichkeit gewesen, als alleinstehende Frau bestehen zu können. Bei den Beginen handelte es sich um eine christliche Lebensform, die sich vom Kloster-leben unterschied: Hauptsächlich alleinstehende Frauen und Witwen schlossen sich zu religiösen Gemeinschaften zusammen. Sie lebten ein tätiges Christentum, widmeten sich in ihrem Wirken praktischen Zwecken, und arbeiteten beispielsweise in der Krankenpflege, der Armenfürsorge, bei der Betreuung Verlassener, oder in der Erziehung. Ihren Lebensunterhalt bestritten diese Frauen aus ihrem eventuell vor-handenen Vermögen oder durch Hand- und Gartenarbeit. Bei Anna war von Vermö-gen keine Rede, also blieb nur die Arbeit. Durch die Produktivität der Beginen beim Spinnen und Weben waren sie den Zünften ein Dorn im Auge, ihre Lebensform als freie Frauengemeinschaft wurde aber auch von der Kirche misstrauisch beäugt.


Selbstbewusst fordert Anna in ihrem Brief zurück, was Vater Thomas Kühorn dem ehemaligen Kloster bei ihrem Eintritt vermacht hatte, wahrscheinlich - wie oft üblich - nicht als Stiftung sondern mit Rückgaberecht. Sie erwähnt Gefälle (=Erträge), Nutzungserlöse und Unterhalt, die seit ihrem Austritt aus dem Kloster 1525 bis zur Einforderung 1550 angefallen waren. Diese Ansprüche hätten ihr seit ihrem Austritt aus dem Kloster „bis uff jezt dato“ gemangelt und sie sei ihrer „beraupt“ worden. Sie machte einen Rechtsanspruch geltend, der vom Rechtsnachfolger des Klosters St. Anna zu erstatten sei. Sie bevollmächtigte die „achtparen unnd fürnemen, meinen lieben Schwesster Sunen (=Söhne) Thoman unnd Hannsen, die Woffharten gebrüdern, bürgern zu Wayblingen“, (7)   ihre Rechte wahrzunehmen. Thomas und Hans  Wolffhart waren die beiden ältesten Söhne von Annas Schwester Barbara.

Anna betont ausdrücklich, dass gegenüber den gegenwärtigen Inhabern ihrer Rechte Härten vermieden werden sollen. An ihrer statt sollten die Brüder „von denn Inhabern, Einnemern unnd verwalterrn erwents (= des erwähnten) Closterguets güettlich unnd freunttlich ersiehen, erfordern, einnemen, und empfachen, auch darumb nach gepürender noturffte quittiern und umb Insigel …pitten…“ (8)  Es ehrt die Anna, dass sie die Situation ihrer Schuldner bedenkt, ein gütliches Vorgehen wünscht und ein rigoroses Verfolgen ihres Anspruchs vermeiden will. Allerdings hat sie den Brüdern auch nahe gelegt, bei Schwierigkeiten gerichtliche Schritte einzuleiten. Aber ihre Rücksicht fand in Esslingen wenig Anerkennung.


Drei Jahre lang mussten sich die beiden Wolffhart-Brüder bemühen. Nach bewährtem und damals schon üblichen amtlichen Muster schob der Rat der Reichsstadt das Ansuchen zunächst mal auf die lange Bank. Vielleicht erledigte sich durch das Alter der Antrag der Anna Kühorn von selbst. Nach mehreren Wiedervorlagen im Stadtrat war es 1553 endlich so weit. In einer Urkunde bescheinigten Thomas und Hans Wolffhart „das Also von wegen gedachter anforderung durch gietliche gepflogne underhandlung die obgemelten Herrn Bürgermaister und Ratt zu Eßlingen sollich unsser gerechtigkeit forderung und zuspruch unns von wegen Anna Kühornin unnsser Lieben bassen auff heut dato an parem gellt überantwurt zugestellt uffgericht und bezallt haben ain Hundert gulden dero wir sie hirmit quittiren“ (9)   Hundert Gulden, das war ein ansehnlicher Betrag. Geht man davon aus, dass ein einfacher Haushalt mit einem Jahresetat von 15 Gulden zu führen war, dann konnte Anna Kühorn beruhigt in die Zukunft blicken. Diese Zukunft liegt für uns Heutige bis jetzt allerdings noch im Dunkeln.


Anmerkungen:

(1) Holzwart Schäfer, Iris:Vom Klarissenkloster zum Altenpflegeheim Obertor - 700 Jahre Sorge für Seele und Leib in Esslingen, Seite 29ff

(2) Fezer, Friedrich: Die Konvente von St. Clara und Sirnau, Ein Beitrag zur Sozial- und Standesgeschichte der Esslinger Frauenklöster, in Esslinger Studien 23, Seite 45ff

(3) Stadtarchiv Esslingen, Fasz. 34b, Abschrift des Briefes der Anna Kühorn an den Rat der Stadt Esslingen, Seite1

(4) Ebd.

(5) Ebd.

(6) Reichenstein, Frank-Michael: Das Beginenwesen in Deutschland, wissenschaftliche Schriftenreihe Geschichte, Bd 9, Berlin 2001

(7)Stadtarchiv Esslingen, Fasz. 34b, Abschrift des Briefes der Anna Kühornan den Rat der Stadt Esslingen, Seite 2

(8) Ebd.

(9) Stadtarchiv Esslingen U 974 Verzichtsbrief, Seite 1